Erwartungen des Landeselternbeirats der Gymnasien für das Schuljahr 20/21
Das Bildungssystem wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie im März dieses Jahres überrascht. Entstandene Einschränkungen sind daher in einem gewissen Rahmen nachvollziehbar. Seitdem konnten bei der Bewältigung dieser Krise jedoch umfangreiche Erkenntnisse über Notwendigkeiten und Probleme an Schulen gewonnen werden.
Der Landeselternbeirat der Gymnasien sieht, dass es Schulen und Lehrkräfte gibt, die diese Zeit gut gemeistert haben, und bedankt sich bei diesen ausdrücklich dafür. Er sieht jedoch auch, dass ein wesentlicher Teil der Schülerinnen und Schüler Schleswig-Holsteins in den vergangenen Monaten kaum die Möglichkeit bekommen hat, über zeitgemäßen Fernunterricht am schulischen Bildungssystem angemessen teilhaben zu können.
Das Ziel muss sein, unmittelbar zu Beginn des neuen Schuljahres eine umfassende Unterrichtsversorgung an jeder Schule Schleswig-Holsteins zu gewährleisten, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Verschärfung der Situation der Corona-Pandemie.
Umfassende Erfahrungen des vergangenen Schuljahres zeigen: Schulen benötigen hierfür konkrete und eindeutig formulierte Mindeststandards und Regelerwartungen, damit Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit im Bildungssystem landesweit wiederhergestellt werden können.
Der Landeselternbeirat der Gymnasien erwartet daher vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für das Schuljahr 20/21:
- Verbindliche Mindeststandards sowie Regelerwartungen, die eine sofortige und umfassende Beschulung der Schülerinnen und Schüler direkt zu Beginn des neuen Schuljahres gewährleisten
- Verbindliche Mindeststandards sowie Regelerwartungen hinsichtlich der Art und des Umfangs des "Lernens auf Distanz", insbesondere
... zur direkten Kommunikation zwischen den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
... zur Anwendung von Stundenplänen
... zu den Zeiträumen für Rückmeldungen der Lehrkräfte zu Fragen und gelösten Aufgaben der Schülerinnen und Schüler
... zu Fortbildungen der Lehrkräfte
... zur Leistungsbewertung - Verbindliche Mindeststandards sowie Regelerwartungen zur Realisierung des Präsenzunterrichts unter Corona-Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Qualität und des Umfangs
- Verbindliche Mindeststandards sowie Regelerwartungen zur Methodik der Annäherung ungleicher Lernstände der Schülerinnen und Schüler
- Eine besondere Berücksichtigung der Jahrgänge in der Qualifikations- und Einführungsphase bei der Umsetzung der oben genannten Punkte
- Ein Aussetzen zentraler Aufgaben bei Prüfungen (Zentralabitur) im kommenden Schuljahr
- Verbindliche Übernahme der möglicherweise durch die Corona-Pandemie anfallenden Stornierungskosten der Klassenfahrten im ganzen Schuljahr 20/21
Der Landeselternbeirat der Gymnasien erwartet, dass Mindeststandards unmittelbar zu Beginn des kommenden Schuljahres an den Schulen Anwendung finden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind über die schulischen Gremien bei der konkreten Umsetzung umfassend vor Ort zu beteiligen.
Derzeit vertraut der Landeselternbeirat der Gymnasien darauf, dass die Bildungsziele innerhalb der regulären Schulzeit erreicht werden können. Sollten jedoch die massiven Probleme, die in den vergangenen Wochen an Schulen beobachtet werden konnten, nicht weitgehend behoben werden, ist dieses neu zu bewerten.