Gesetzliche Grundlage für den Landeselternbeirat ist der § 74 im Schulgesetz von Schleswig-Holstein.
(4) Der Landeselternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Landesebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Kreiselternbeiräte. Er berät das für Bildung zuständige Ministerium in wichtigen allgemeinen pädagogischen Fragen und in Fragen des Schulwesens, durch die Belange der Eltern berührt werden, insbesondere bei der Änderung von Stundentafeln. Das für Bildung zuständige Ministerium hat den Landeselternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schulen gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt entsendet einen Delegierten oder eine Delegierte in den Landeselternbeirat.
Beispiele unserer Arbeit:
- Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen
- Stellungnahme zu politischen Anträgen
- Beratung der Kreiselternbeiräte
- Regelmäßige Gespräche mit der zuständigen Schulaufsicht im Ministerium
- Teilnahme und Austausch im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte
- Pressemitteilungen herausgeben
- Teilnahme am Landesschulbeirat
- Teilnahme an Veranstaltungen des MSB oder IQSH( Institut für Qualitätsbildung in Schleswig-Holstein)
- Austausch mit der Landesschülervertretung
- Austausch mit den bildungspolitischen Sprechern der Parteien
- 5 Gremiumssitzungen im Jahr
- Teilnahme am Bundeselternrat