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Die Schulen in Schleswig-Holstein brauchen aktive Eltern: Eltern, die mitmischen, und Eltern, die sich zum Wohle ihrer Kinder einmischen. Frauen und Männer, die sich in den Klassen-, Schul- oder Landeselternbeirat (LEB) wählen lassen.
Die Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen regelt die Wahlen für Klasseneltern-, Schuleltern-, Kreiseltern- und Landeselternbeiräte.
Sie schreibt grundsätzlich fest, dass bei Wahlen und Abstimmungen in Elternversammlungen jeder Elternteil jeweils eine Stimme pro Kind hat. Ist jedoch nur ein Elternteil vorhanden oder in Elternversammlungen anwesend, hat dieser zwei Stimmen pro Kind (§ 69 Abs. 3 SchulG). Daraus folgt, dass bei Elternversammlungen die Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt und festgestellt werden muss, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlberechtigten entfallen. Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für den Schulelternbeirat (§ 72 Abs. 1 SchulG).
Aufgabe der Landeselternbeiräte ist es, das Bildungsministerium in wichtigen allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Schulwesens, bei denen die Belange der Eltern berührt werden, zu beraten. Insbesondere an der Änderung von Stundentafeln sowie bei Vorschriften über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln ist der Landeselternbeirat beteiligt.
In Schleswig-Holstein gibt es vier Landeselternbeiräte (LEB). Jeder Kreiselternbeirat der allgemein bildenden Schularten wählt aus seiner Mitte ein Mitglied in den entsprechenden Landeselternbeirat. In den Landeselternbeirat der Beruflichen Schulen dagegen entsendet jeder Schulelternbeirat der betreffenden Schule ein Mitglied.
Der Landeselternbeirat der Gymnasien in Schleswig-Holstein führte vom 17.05.21 bis zum 24.05.21 eine anonyme Umfrage zur Situation des achten Jahrgangs im achtjährigen Bildungsgang unter den betroffenen Eltern durch.
Hintergrund der Umfrage war die besondere Situation derjenigen Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs, die auf die Möglichkeit eines freiwilligen Wiederholungsjahres zurückgreifen wollen. Für diese Schülerinnen und Schüler, würde die Wiederholung bedeuten, dass sie als Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs des achtjährigen Bildungsgangs (G8-Jahrgang) in einen G9-Jahrgang wechseln würden. Hierdurch würde sich für diese Schülerinnen und Schüler die reguläre Schulzeit um zwei Jahre verlängern (ein Jahr Wiederholung plus das zusätzliche Jahr, das sich durch den Wechsel nach G9 ergibt).
Ziel der Umfrage war es, ein breites Bild darüber bekommen, wie es Eltern und ihren Kindern vor diesem Hintergrund geht, wie hoch ihr Bedarf nach Wiederholung ist und wie die aktuelle Situation im achten Jahrgang wahrgenommen wird.
An der Umfrage nahmen im angegebenen Zeitraum rund 1700 Eltern teil.
Aus den Rückmeldungen konnten folgendende Schlussfolgerungen gewonnen werden
Eine komplette Übersicht der Ergebnisse in Textform sowie eine Sammlung von Abbildungen zu den Ergebnissen können Sie unter folgenden Links finden:
Testpflicht an Schulen - gut gedacht ist noch nicht gut gemacht!
Der Landeselternbeirat der Gymnasien begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Testpflicht.
Jeder Baustein in der Verhinderung einer Ausbreitung von Corona ist wichtig. Oberstes Ziel muss sein, den Schüler*innen im Land eine Perspektive in ihrer Bildungslaufbahn zu bieten.
Trotz aller Bemühungen bei der Digitalisierung von Unterricht ersetzt dieser zuletzt aufgrund mangelhafter Tools den Präsenzunterricht nicht.
Schleswig-Holstein hat nicht nur im eigenen Land, sondern auch im Bund mit seinem „Stufenplan“ viel positive Resonanz erfahren. Umso unverständlicher ist die Abkehr von diesem durch „Kaffeesatzleserei“.
Mit der „Testpflicht“, welche durch die vielen Ausnahmetatbestände quasi nicht existent bzw. verlässlich ist, versucht das Bildungsministerium Grundlagen für eine Schulöffnung auch bei höheren Inzidenzen zu rechtfertigen. Dies lehnt der Landeselternbeirat entschieden ab!
Der Landeselternbeirat der Gymnasien fordert deshalb:
Rekapitulierend lässt sich nach über einem Jahr Pandemie sagen: „Es ist kein Weg aus der Krise zuerkennen. Es fehlt die Verlässlichkeit.“
Link: Pressemitteilung als PDF
Landesschüler*innenvertretungen der Gymnasien und der Gemeinschaftsschulen, sowie der Landeselternbeirat der Gymnasien fordern mehr Präsenzunterricht für die Oberstufe
“Die Q1er fühlen sich vom Land im Stich gelassen!” - Hilferufe von Schüler*innen erhält die Landesschüler*innenvertretung fast täglich.
Derzeit gibt es aus dem Bildungsministerium umfassende Informationen zum aktuellen und kommenden Schulbetrieb.
Das Bildungsministerium hat hierfür seit einiger Zeit eine eigene, regelmäßig aktualisierte Homepage eingerichtet. Dort können sich alle Eltern über die wichtigsten Entwicklungen informieren.
Link zur Homepage "Coronavirus - Informationen für Schulen"
Pressemitteilung des Landeselternbeirates der Gymnasien
Bastelarbeiten als Distanzunterricht vorzuschlagen ist nicht akzeptabel!
(Link zur Pressemitteilung als PDF)
Seit heute gelten Einschränkungen im Präsenzunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein.
Der Landeselternbeirat der Gymnasien vertritt die Eltern der gymnasialen Schulkinder. Er vertritt die Eltern, die Bedenken um die Gesundheit ihrer Kinder und deren Angehörige haben. Er vertritt die Eltern, die sich Sorgen um die Bildung ihrer Kinder machen. Er vertritt die Eltern der Abiturjahrgänge, die nicht wissen, wie vor dem Hintergrund der aufgestauten Lernlücken in drei Monaten ein Zentralabitur zu bewerkstelligen ist.
Es herrscht großes Unverständnis unter den Eltern, wie von Seiten des Ministeriums mit Unterricht und Bildung ihrer Kinder derzeit umgegangen wird. Nur schwer ist zu vermitteln, dass es nach neun Monaten Corona-Pandemie keine verbindlichen Vorstellungen zum Distanzunterricht gibt. Warum vermeintlich nur Präsenzunterricht Unterricht und Lernerfolg gewährleisten kann, bleibt offen. Für Eltern ist nicht nachvollziehbar, dass eine Schulschließung erneuten Unterrichtswegfall nach sich ziehen soll.
Eltern sind erstaunt, dass nicht vorgesehen ist, verlässlichen und verpflichtenden Distanzunterricht für alle Schüler aller Klassenstufen zu gewährleisten. Es ist verwirrend für Eltern, dass sie ihre Kinder zum beginnenden Lockdown beurlauben sollen, somit das Anrecht auf Unterricht verlieren, andererseits aber auch kein Unterricht mehr stattfinden soll.
Wie ist das mit Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit vereinbar, quasi die Ferien vorzuziehen, anstatt wenigstens mit niederschwelligen Möglichkeiten, bestmöglich Schule als echten Distanzunterricht fortzusetzen?
Seit Ende Juni existiert eine verbindliche Vorgabe für Schulen, ein Distanzlernkonzept aufzulegen. Das aktuelle Vorgehen eröffnet Spekulationen, ob vielleicht verbindlicher Distanzunterricht nicht möglich, nicht durchsetzbar ist. Eltern fragen sich zu Recht, was in den vergangenen neun Monaten an Entwicklung passiert ist. Bastelarbeiten als Distanzunterricht vorzuschlagen ist nicht akzeptabel. Nach gut neun Monaten sind wir augenscheinlich keinen Schritt weiter. Eine Bankrotterklärung der Bildungspolitik in Schleswig-Holstein. Der Lockdown war seit mindestens Ende Oktober vorhersehbar.
Wir erwarten vom Bildungsministerium, dass Unterricht nach Fachanforderungen gewährleistet wird – auch beim Distanzlernen! Insbesondere sind hier die Abiturjahrgänge vorrangig zu berücksichtigen.